Entscheidungen
 
Angaben "ins Blaue hinein"
 
Eine falsche Angabe liegt auch dann vor, wenn der Versicherungsnehmer einen Sachverhalt als feststehend darstellt, obwohl er darüber keine sichere Erkenntnis hat. 
 
Er macht dann Angaben "ins Blaue hinein", wobei er sich bewusst ist, dass seine Angabe falsch sei kann. Wenn sich der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer im Hinblick auf eine aufklärungsbedürftige Tatsache eindeutig festlegt, ist die Kenntnis der eigenen Ungewissheit der Kenntnis der Unrichtigkeit gleichzusetzen (vgl. OLG Hamm, r+s 1995, 208). So liegt es hier.
 
Oberlandesgericht Köln,
Urteil vom 02.03.2004 - 9 U 113/03 = zum Volltext hier

  
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