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Bewachungsauflage

Sieht eine Versicherungsklausel im Rahmen einer CMR-Verkehrshaftungsversicherung vor, dass für die Existenz eines Versicherungsschutzes Bedingung ist, dass der entsprechende Lkw nur maximal 45 Minuten ohne Aufsicht abgestellt werden darf, so ist diese Bestimmung zulässig und wirksam.

Der Versicherungsnehmer (VN) erfüllt seine diesbezüglichen Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag dann, wenn er seinen Fahrer eindringlich auf einzuhaltende Maßnahmen hinweist, die das Risiko eines Diebstahls minimieren und dahingehend auch den Betriebsablauf ausrichtet. Entscheidend dabei ist, dass die erforderlichen Anordnungen aus einer ex ante Sicht ausreichend waren.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 
Urteil vom 08.12.2004 - 7 U 130/04 = VERSR 2006, 115

  
 
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