Entscheidungen
 
Brandstiftung als Indiz
 

Dass der Diebstahl mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nur vorgetäuscht ist, ergibt sich u.a. daraus, dass das Fahrzeug unmittelbar nach dem behaupteten Diebstahl in Brand gesetzt wurde.

Kammergericht Berlin, 
Urteil vom 03.06.2003 - 6 U 7/02  zum Volltext hier

  
 
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