Entscheidungen
 
Falsche Antwort

1. Beantwortet ein Versicherungsnehmer bei Abgabe einer Schadensanzeige zum Diebstahl seines Kfz. gegenüber seinem Versicherer die Frage nach vorhandenen Original- und Nachschlüsseln falsch, indem er angibt, zwei Originalschlüssel zu haben, obwohl es sich bei dem einen Schlüssel eindeutig um einen Nachschlüssel handelt, verletzt der Versicherungsnehmer seine Auskunftsobliegenheit gem.§ 7 Ziff.I Nr.2 S.3 AKB.

2. Hat der Versicherer den Versicherungsnehmer rechtzeitig und ausführlich über die Konsequenzen einer Aufklärungsobliegenheitsverletzung hingewiesen, so ist er leistungsfrei.

OLG Köln, 
Urteil vom 09.07.2001 - 9 U 190/01 = r + s 2002, 408

  

 

  

 
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