Gesamtwürdigung
Die Behauptung der Entwendung des Fahrzeuges kann nach
einer umfassenden Gesamtwürdigung sämtlicher
vorgetragenen Umstände widerlegt sein, wenn
Widersprüchlichkeiten und Ungereimtheiten nicht
ausgeräumt werden.
Bei der polizeilichen
Zeugenvernehmung hatte die Anspruchstellerin noch
erklärt, das Fahrzeug von der Mutter geschenkt
bekommen zu haben. Später hat sie vortragen
lassen, sie habe das Fahrzeug von einer Privatperson
gekauft, an dessen Namen sie sich nicht mehr erinnere
und zuletzt sie habe das Fahrzeug selbst von "B"
gekauft.
Landgericht
Essen,
Urteil vom 08.07.2008 - 3 O
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