Entscheidungen
 
Handy und Laptop

Rechtlich wirksam ist die Klausel in einer Diebstahlsversicherung für Handy und Laptop, gemäß der die Gegenstände bei einem nachweislichen Einbruchdiebstahl nur zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr versichert sind.

Amtsgericht Köln, 
Urteil vom 28.06.2006 - 112 C 670/05 zum Volltext hier
  
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