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Markenemblem

Die Entwendung des Markenemblems an dem versicherten Pkw BMW und die damit einhergehende Beschädigung des PKW ist versichert, wenn in derselben Nacht dieses Emblem und ein weiteres von einem anderen Mercedes entwendet worden ist und am Tatort keine Teile der Embleme zurückgelassen worden sind.

Amtsgericht München: 
Urteil vom 09.02.2007 - 271 C 33125/06 - zur Fundstelle hier

  

 

 
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