Entscheidungen
 
Musterkollektionen

Sehen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen vor, dass sich Musterkollektionen am Tage bis zu 2 Stunden in einem unbeaufsichtigten Kfz. befinden dürfen, bedeutet das kurzfristige Abstellen des beladenen Kfz. auf einem Parkplatz keine deutliche Unterschreitung des vertragsgemäß vorausgesetzten Sicherheitsstandards und liegt bei Entwendung der Ware (und des Kfz.) keine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles vor.

Oberlandesgericht Köln, 
Urteil vom 20. 2. 2001 - 9 U 155/00 zum Volltext hier

  

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