Entscheidungen
 
Nachschlüssel

Die Frage des Versicherers nach dem Kfz.-Diebstahl "Haben Sie Nachschlüssel herstellen lassen?" umfasst auch Originalschlüssel, die beim Fahrzeughersteller nachbestellt wurden.
 
Oberlandesgericht Koblenz, 
Urteil vom 04.06.2002 10 U 7/02 = BeckRS 2009 18928
 

Nachschlüssel
 

Schon die Fertigung eines Nachschlüssels allein - zumal erst kürzere Zeit vor der in Rede stehenden Entwendung des Fahrzeugs - ist eine beachtliche Indiztatsache. 

Aber sie allein begründet nicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit für eine bloße Vortäuschung des Diebstahls, wenn keine weiteren Umstände hinzutreten, die diesen Verdacht stützen.

Landgericht Düsseldorf:
Urteil vom 21.02.2008 - 11 O 191/06 zur Fundstelle hier
 
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