Nachschlüssel
Die Frage des Versicherers nach dem Kfz.-Diebstahl
"Haben Sie
Nachschlüssel herstellen lassen?" umfasst auch
Originalschlüssel, die beim Fahrzeughersteller
nachbestellt wurden.
Oberlandesgericht Koblenz,
Urteil vom 04.06.2002 10 U
7/02 = BeckRS 2009 18928
Nachschlüssel
Schon die Fertigung eines Nachschlüssels allein -
zumal erst
kürzere Zeit vor der in Rede stehenden Entwendung des
Fahrzeugs - ist eine beachtliche Indiztatsache.
Aber
sie allein begründet nicht die erhebliche Wahrscheinlichkeit
für eine bloße Vortäuschung des Diebstahls, wenn
keine weiteren Umstände hinzutreten, die diesen
Verdacht stützen.
Landgericht Düsseldorf:
Urteil vom 21.02.2008 - 11 O
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