|
Nutzungsausfall
Ein Kaskoversicherer schuldet dem
Versicherungsnehmer bei Eintritt des
Versicherungsfallsl keine Entschädigung
für Nutzungsausfall.
Das gilt auch, wenn der Versicherer
nach einem Kfz -
Diebstahl mit der Entschädigungsleistung in Verzug geraten ist.
Oberlandesgericht Düsseldorf,
Beschluss vom
25.08.2005 - 4 W 45/05 = r+s 2006, 63
zurück
|