
Entscheidungen
Schätzgutachten
vor dem Diebstahl
Der Versicherer ist bei einem
behaupteten Kfz.-Diebstahl leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer in der Schadensanzeige
falsche Angaben gemacht hat und darüber hinaus seine
Aussagen unglaubwürdig sind.
Ernsthafte Zweifel an
der Glaubwürdigkeit des Klägers ergeben sich u.a.
aus der sachverständigen Schätzung des Krades kurz vor dem behaupteten
Diebstahl, die nicht plausibel erklärt wurde.
Oberlandesgericht Hamm,
Urteil vom 17.10.2003 - 20 U
159/03 = SP 2004 24
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