Entscheidungen
 
Schätzgutachten vor dem Diebstahl

Die Leistungsfreiheit des Versicherers bei einem behaupteten Kfz.-Entwendungsfall ist anzunehmen, sofern der Versicherungsnehmer in der Schadensanzeige falsche Angaben gemacht hat und darüber hinaus seine Aussagen unglaubwürdig sind. 

Ernsthafte Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers ergeben sich u.a. aus der Schätzung des Krades kurz vor dem behaupteten Diebstahl, die nicht plausibel erklärt wurde.

Oberlandesgericht Hamm, 
Urteil vom 17.10.2003 - 20 U 159/03 = SP 2004 24

   
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