Entscheidungen
 
Schätzgutachten vor dem Diebstahl

Der Versicherer ist bei einem behaupteten Kfz.-Diebstahl leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer in der Schadensanzeige falsche Angaben gemacht hat und darüber hinaus seine Aussagen unglaubwürdig sind. 

Ernsthafte Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers ergeben sich u.a. aus der sachverständigen Schätzung des Krades kurz vor dem behaupteten Diebstahl, die nicht plausibel erklärt wurde.

Oberlandesgericht Hamm, 
Urteil vom 17.10.2003 - 20 U 159/03 = SP 2004 24

   
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