Entscheidungen
 
Scheinrechnung
 

Wenn der Versicherungsnehmer nach der behaupteten Entwendung des versicherten Pkw eine Scheinrechnung über Lieferung und Einbau einer Anhängerkupplung des Kfz. über einen Gesamtbetrag von 1.413,81 DM einschl. MwSt. vorgelegt hat, obwohl der Rechnungssteller insoweit keine Leistungen erbracht hat, ist der Versicherer von der Verpflichtung der Leistung frei.

Oberlandesgericht Köln, 
Urteil vom 4. 7. 2000 - 9 U 183/99 = zum Volltext hier

  
 
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