
Entscheidungen
Scheinrechnung
Wenn der Versicherungsnehmer nach der behaupteten
Entwendung des versicherten Pkw eine Scheinrechnung über
Lieferung und Einbau einer Anhängerkupplung des Kfz.
über einen Gesamtbetrag von 1.413,81 DM einschl.
MwSt. vorgelegt hat, obwohl der Rechnungssteller
insoweit keine Leistungen erbracht hat, ist der
Versicherer von der Verpflichtung der Leistung frei.
Oberlandesgericht Köln,
Urteil vom 4. 7. 2000 - 9 U
183/99 = zum
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