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Totalschaden

Der Versicherungsnehmer, der für einen PKW die Versicherungsleistung wegen Diebstahls erhalten will, muss, wenn das Fahrzeug nachweislich einen Totalschaden erlitten hatte, beweisen, in welchem Umfang das Fahrzeug repariert worden ist.

Oberlandesgericht Celle, 
Urteil vom 04.01.2007 - 8 U 195/05 (rechtskräftig) = BeckRS 2007 04183
  

 

 

 
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