Entscheidungen
 
Unfallspuren

Bei der Teilkaskoversicherung kommt nur die durch einen Diebstahl verursachte Beschädigung als Versicherungsfall in Betracht. Der Diebstahl ist aber nicht bewiesen, wenn das Fahrzeug im Wesentlichen Unfallspuren aufweist und sonst nur mutwillige Beschädigungen ohne logischen Zusammenhang mit einem Diebstahl. 

Selbst wenn aber der Mindestsachverhalt für einen Diebstahl spräche, könnte das Gericht dem Kläger keine Redlichkeit zugute halten, denn er ist wegen provozierter Verkehrsunfälle und hierdurch begangener Betrügereien an Kfz.-Versicherungen in mehreren Fällen vorbestraft. 

Landgericht Essen, 
Urteil vom 10.11.2004 - 1 O 100/03 = BeckRS 2005 08897
 
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