
Entscheidungen
Ungeprüftes
Unterschreiben
Es führt zur Leistungsfreiheit des Versicherers, wenn nach einem Kfz.-Diebstahl in
Danzig/Polen in der Schadensanzeige wahrheitswidrig
130.000 anstatt 180.000 gefahrene Kilometer angegeben
werden.
Der Versicherungsnehmer kann sich nicht damit zu
entlasten, dass das Schadensanzeigenformular nicht von
ihm, sondern von seinem Vater ausgefüllt worden ist,
wenn er das Formular ungeprüft unterschreibt.
Von einer rechtzeitigen Berichtigung der falschen Angaben
kann nicht ausgegangen werden, wenn diese erst
erfolgte, nachdem der Versicherer bei der Werkstatt
Nachforschungen angestellt hatte.
Oberlandesgericht Koblenz,
Beschluss vom 11.11.2004 -
10 U 970/04 = NZV 2005, 644 f.
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