
Entscheidungen
Verharmlosen
eines erheblichen Vorschadens
1. Das Verharmlosen eines erheblichen Vorschadens an
der Karosserie des Fahrzeuges durch den Versicherungsnehmer
in einem Diebstahlschadenformular der
Versicherung führt zur Leistungsfreiheit der
Versicherung.
2. Gerade bei formularmäßig gestellten Fragen gehen
allerdings Unklarheiten zu Lasten des Verwenders, hier des
Versicherers. Dieser trägt das Risiko eines
Missverständnisses auf Seiten des
Versicherungsnehmers.
Landgericht Osnabrück,
Urteil vom 26.08.2002 - 9 O
740/02 = ZFS 2003, 82
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