Entscheidungen
 
Verharmlosen eines erheblichen Vorschadens

1. Das Verharmlosen eines erheblichen Vorschadens an der Karosserie des Fahrzeuges  durch den Versicherungsnehmer in einem Diebstahlschadenformular der Versicherung führt zur Leistungsfreiheit der Versicherung.

2. Gerade bei formularmäßig gestellten Fragen gehen allerdings Unklarheiten zu Lasten des Verwenders, hier des Versicherers. Dieser trägt das Risiko eines Missverständnisses auf Seiten des Versicherungsnehmers.

Landgericht Osnabrück, 
Urteil vom 26.08.2002 - 9 O 740/02 = ZFS 2003, 82

  

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