Verschuldensvermutung
Falsche Angaben zur Laufleistung des Fahrzeuges und
das Verschweigen mehrerer Vorschäden erfüllen
den objektiven
Tatbestand der Verletzung der Obliegenheit des § 7
Ziff. I Nr. 2 S. 3 AKB.
Der
Versicherungsnehmer kann die gesetzliche Verschuldensvermutung (Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit) nicht damit widerlegen, dass er doch
eine "runde" Km-Angabe gemacht habe, und
dass der Versicherer von den Vorschäden eigene
Kenntnis gehabt haben müsse.
Landgericht Görlitz,
Urteil vom 25. 8. 2005 - 4 O
792/03 = r + s 2006, 448
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