Entscheidungen
 
Verschuldensvermutung

Falsche Angaben zur Laufleistung des Fahrzeuges und das Verschweigen  mehrerer Vorschäden erfüllen den objektiven Tatbestand der Verletzung der Obliegenheit des § 7 Ziff. I Nr. 2 S. 3 AKB.

Der Versicherungsnehmer kann die gesetzliche Verschuldensvermutung (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) nicht damit widerlegen, dass er doch eine "runde" Km-Angabe gemacht habe, und dass der Versicherer von den Vorschäden eigene Kenntnis gehabt haben müsse.


Landgericht Görlitz, 
Urteil vom 25. 8. 2005 - 4 O 792/03 = r + s 2006, 448

  

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