Vorsteuerabzug
Vergewissern Sie sich vor der Schadenmeldung: Denn es
hat schon zur Leistungsfreiheit des Versicherers wegen
Obliegenheitsverletzung geführt, wenn der Versicherungsnehmer
bei einem Fahrzeugdiebstahl bei der Erstmeldung
wahrheitswidrig erklärt, er sei nicht zum
Vorsteuerabzug berechtigt.
Eine positive Kenntnis des
Versicherers von einer Berechtigung zum Vorsteuerabzug
ergibt sich aber nicht daraus, dass der Versicherer bei der
Abrechnung eines Teilkaskoschadens zwei Wochen vor dem
Schadenereignis in dem Abrechnungsschreiben vermerkt
hatte, die Mehrwertsteuer habe er nicht erstattet, da
er davon ausgehe, dass Berechtigung zum Vorsteuerabzug
bestehe.
Oberlandesgericht Köln,
Urteil vom 08.04.2008 - 9 U
160/07 = zum
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Vorsteuerabzugsberechtigung
Kann ein Versicherungsnehmer den Nachweis der
Entwendung eines Fahrzeugs durch den von ihm benannten
Zeugen nicht führen, kann auf seine Angaben nur
zurückgegriffen werden, wenn er uneingeschränkt
glaubwürdig ist.
Das ist nicht der Fall, wenn er in
der Schadensanzeige zwei Fragen vorsätzlich falsch
beantwortet hat, insbesondere bezüglich der Eigentumsverhältnisse und
der
Vorsteuerabtzugsberechtigung.
Oberlandesgericht Köln,
Urteil vom 18.11.2003 - 9 U
186/02 = zum
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