Wegfahrsperre
Auch wenn das
Fahrzeug mit Wegfahrsperre am Tag aus einer Parktasche
der Königsallee in Düsseldorf gestohlen worden sein
soll, steht das nicht notwendig der Glaubwürdigkeit eines Versicherungsnehmers
entgegen. Denn es ist ja möglich, auch Fahrzeuge mit modernsten
Wegfahrsperren im einstelligen Minutenbereich
fahrbereit zu machen.
Auch größere wirtschaftliche
Schwierigkeiten des Versicherungsnehmers
machen ihn nicht notwendigerweise
unglaubwürdig.
Oberlandesgericht Saarbrücken,
Urteil vom 12.07.2006
- 5 U 610/05 = BeckRS 2006 09221
Wegfahrsperre
Die
Beteiligung des Versicherungsnehmers an
der vorsätzlichen Inbrandsetzung seines eigenen LKW
hat das OLG Düsseldorf vor allem angenommen, weil es
sich anders die Überwindung der Wegfahrsperre nicht
erklären konnte. Es kamen im entschiedenen Fall noch
untergeordnete Indizien hinzu.
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 28.09.2000, 4 U
183/99 = BeckRS 2000 30134266
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