
Entscheidungen
Werkstattinhaber
Der Werkstattinhaber muss dafür sorgen, dass
die Autoschlüssel der ihm zur Reparatur anvertrauten
Fahrzeuge ausreichend sicher verwahrt werden. Hierzu reicht es nicht aus, wenn
er die Schlüssel in einem für Einbrecher leicht
aufzufindenden Schlüsselkasten verbirgt.
Oberlandesgericht
Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2004 - 23 U 67/04 =
SP 2005 321
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