
Entscheidungen
Wertvolles
Transportgut
Hat der Frachtführer vom Wert des Transportgutes keine konkrete Kenntnis,
so braucht er grundsätzlich nicht von einer über das
Normalmass erhöhten Diebstahlsgefahr für das Gut auszugehen,
die es ausnahmsweise erforderlich machen würde, für den
Transport anstelle eines Lkw mit Plane einen Kastenwagen
einzusetzen.
BGH:
Urteil vom 06.06.2007 - I ZR 121/04 = zur
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