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Wertvolles Transportgut

Hat der Frachtführer vom Wert des Transportgutes keine konkrete Kenntnis, so braucht er grundsätzlich nicht von einer über das Normalmass erhöhten Diebstahlsgefahr für das Gut auszugehen, die es ausnahmsweise erforderlich machen würde, für den Transport anstelle eines Lkw mit Plane einen Kastenwagen einzusetzen.

BGH: Urteil vom 06.06.2007 - I ZR 121/04 = zur Fundstelle hier
  

 

 

 

 

 
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