Entscheidungen
 
Zeitpunkt des Abstellens
 

Falschangaben zum Zeitpunkt des Abstellens des Wagens können eine bedeutsame Obliegenheitsverletzung sein. Aber auch insoweit ist die Relevanz zu prüfen und auf die Verhältnismäßigkeit zu achten. 

Eindeutig scheint die in der Rechtsprechung  behandelte Differenz von acht Tagen (vgl. LG Paderborn, Urt. v. 13.12. 2004 - 4 O 431/04, Schaden-Praxis 2005, 345) zu sein.
Ein Unterschied von nur zweieinhalb Stunden dürfte aber nicht unter allen Umständen  ausreichen, um eine relevante Obliegenheitsverletzung anzunehmen.

Oberlandesgericht Brandenburg: 
Urteil vom 22.04.2009 - 3 U 74/08 = zum Volltext hier

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