
Entscheidungen
Zeitpunkt
des Abstellens
Falschangaben zum Zeitpunkt des
Abstellens des Wagens können eine bedeutsame
Obliegenheitsverletzung sein. Aber auch insoweit ist
die Relevanz zu prüfen und auf die
Verhältnismäßigkeit zu achten.
Eindeutig scheint die in der Rechtsprechung
behandelte Differenz
von acht Tagen (vgl. LG Paderborn, Urt. v. 13.12. 2004
- 4 O 431/04, Schaden-Praxis 2005, 345) zu sein.
Ein Unterschied von nur zweieinhalb Stunden dürfte
aber nicht unter allen Umständen ausreichen, um
eine relevante Obliegenheitsverletzung anzunehmen.
Oberlandesgericht
Brandenburg:
Urteil vom 22.04.2009 - 3 U 74/08 = zum
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