
Entscheidungen
Zudecken
von teuren Sachen
Grob fahrlässig ist es, wenn man wertvolle
Gepäckstücke im Auto liegen lässt. Auch wenn
man die Sachen im PKW durch eine
Decke tarnt, bleibt es bei grober Fahrlässigkeit, da
für jeden Passanten erkennbar wird, dass sich unter der Abdeckung
wertvolle Gegenstände befinden könnten. Das gilt
auch, wenn das Fahrzeug auf einer
öffentlichen Parkfläche geparkt und nur für etwa ½
Stunde
verlassen wurde.
Amtsgericht
Meschede, Urteil vom 08.08.2001 - 6 C 337/01 =
VersR 2002, 754
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